AGB Café Lenné, Maik Wenzel, Altensteinstraße 15A, 14195 Berlin-Dahlem

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Café Lenné, Stand 15.03.2009

Diese Bedingungen gelten zur Durchführung von Veranstaltungen, Events und Catering im Zusammenhang weiterer Leistungen und Lieferungen durch das Café Lenné.

Ziffer 1.
Die mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen von Veranstaltungen, die das gastronomische Angebot, den Ablauf von Veranstaltungen und weitere Leistungen und Lieferungen beinhalten, sind zwischen dem Auftraggeber und des Café Lenné bindend.
Ziffer 2.
Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
Ziffer 3.
Die Rechnungen des Café Lenné sind sofort und ohne Abzug ab Auftragserfüllung und Rechnungslegung fällig
Ziffer 4.
Bei der Kalkulation unserer Veranstaltungsausrichtungen, Speisenbuffets für Catering und Plattenservice erhält der Auftraggeber ein entsprechendes Angebot, das nach Bestätigung, durch den Auftraggeber, durch dessen Unterschrift, bindend ist.
Abänderungen des Angebotes bedarf generell der Schriftform. Änderungswünsche sind dem Café Lenné spätestens 48 Stunden vor Durchführung der Veranstaltung, des Caterings oder Plattenservice zu benennen. Eine spätere Abänderung - zur
Minderung der Anzahl, in der Herstellung der Speisen - ist ohne Übernahme der daraus entstehenden Kosten nicht mehr möglich. Hierbei berechnet das Café Lenné bei Abänderungswünschen unter 48 Stunden 50 % und unter 24 Stunden 80 % der Angebotssumme.
Eine Erhöhung der Speisenanzahl ist mindestens 48 Stunden vor Lieferung dem Café Lenné schriftlich bekannt zu geben, um seine Durchführung zu gewährleisten.
Ziffer 5.
Für Veranstaltungen, die nicht wahrgenommen werden können und seitens des Auftraggebers storniert werden, behält das Café Lenné den Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung; je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung,
vorgesehen waren.
Absagen von Seiten des Veranstalters haben schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist bis 8 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei. Bei Stornierungen vom 7. bis 4. Tag vor der Veranstaltung berechnet das Café Lenné eine Vergütung von 50% der vereinbarten Leistungen. Bei Stornierungen, die weniger als vier Tage vor
Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden, berechnen wir 80% der vereinbarten Leistungen. Bei Stornierung 2 Tage vor der Veranstaltung oder weniger berechnen wir 100 % der vereinbarten Leistungen.
Bei Überschreitung der gemeldeten Personenanzahl, ohne vorherige schriftliche Information an das Café Lenné und Abänderung des Angebotes, übernimmt das Café Lenné keine Gewähr für die quantitative Speisen- und Getränkeversorgung, sowie der personellen Betreuung der Veranstaltung.
Ziffer 6.
Leistungen die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, berechnet das Café Lenné per Einzelnachweis am Veranstaltungstag.
Ziffer 7.
Wünscht der Veranstalter mehr Personal als erfahrungsgemäß von dem Café Lenné eingesetzt wird, trägt der Veranstalter diese zusätzlichen Kosten.
Ziffer 8.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.
Das Café Lenné kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen des Cafés vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Inhaber des Café Lenné abzustimmen. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere
Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann das Café Lenné die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Das Café Lenné haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden seitens eigenem Personals und im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.
Ziffer 9.
Soweit das Café Lenné für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters: der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Café Lenné von allen Ansprüchen Dritter
aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Ziffer 10.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden: in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet. Die Höhe des Betrages erfolgt in Absprache mit dem Café Lenné und richtet sich nach dem entgangenen Umsatz.
Ziffer 11.
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw.Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Café Lenné. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche Interessen des Cafés Lenné beeinträchtigt, so hat das Café Lenné das Recht, die Veranstaltung abzusagen: in diesem Falle gilt Ziffer 5 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.
Ziffer 12.
Hat das Café Lenné begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens zu gefährden oder droht der Fall höhere Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
Ziffer 13.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Ziffer 14.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden gültigen Bestimmung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages durch den
Auftraggeber. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von dem Café Lenné auf Verlangen ausgehändigt.
Berlin, 15.03.2009